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AGB für Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Brunnenbau (Privatkunden) · Version 2026

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Gültig für: Verbraucher (Privatpersonen)

Für Geschäftskunden (B2B) gelten gesonderte Bedingungen.

Wichtige Hinweise zur privaten Brunnenherstellung

Diese Beilage ist Bestandteil des Kostenvoranschlages.

  • Die Herstellung eines Brunnens ist eine technisch-geologische Leistung mit naturgegebenen Unwägbarkeiten.
  • Eine bestimmte Bohrtiefe, Wassermenge oder Wasserqualität wird nicht zugesichert.
  • Die Bohrung kann aus technischen, geologischen oder sicherheitsrelevanten Gründen abgebrochen werden.
  • Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachtem Bohrfortschritt, unabhängig vom erzielten Ergebnis.
  • Der Bohrpunkt wird vom Auftraggeber festgelegt. Leitungen und Einbauten sind vorab bekanntzugeben.
  • Brunnenwasser ist nicht automatisch Trinkwasser. Nutzungsänderungen erfolgen auf Risiko des Auftraggebers.
  • Für Wasser-Wasser-Wärmepumpen ist in der Regel eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich.
  • Anzeige- und Bewilligungspflichten liegen beim Grundstückseigentümer.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Brunnenbauarbeiten zwischen der ATBM GmbH und privaten Auftraggebern.

2. Angebot & Vertragsgrundlage

Angebote und Angaben zu Bohrtiefen, Wassermengen oder Bauzeiten stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Kostenvoranschläge sind keine Pauschalpreise.

3. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Ausführung von Brunnenbauarbeiten nach dem Stand der Technik. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

4. Baugrund- und Bodenrisiko

Boden-, Gesteins- und Grundwasserverhältnisse sind naturgegeben. Das Baugrund- und Bodenrisiko trägt der Auftraggeber.

5. Abbruch der Arbeiten

Wird die Fortführung der Arbeiten aus technischen, geologischen, sicherheitsrelevanten oder wirtschaftlich unzumutbaren Gründen unmöglich, endet die Leistungspflicht mit dem erreichten Bohrfortschritt.

6. Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachtem Bohrmeter-, Material- und Zeitaufwand, unabhängig vom erzielten Ergebnis.

7. Preise & Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Kostenvoranschlag vereinbarten Preise. (2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nach Abschluss der Arbeiten und ohne Abzug zur Zahlung fällig. (3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. (4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel oder Gegenforderungen zurückzuhalten, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt sind. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei besonderen Umständen eine angemessene Teilzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen, sofern dies vor Arbeitsbeginn vereinbart wurde.

8. Unterbrechungen & Stehzeiten

Verzögerungen oder Unterbrechungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, berechtigen zur Verrechnung des Mehraufwandes.

9. Bohrloch & Verfüllung

Nicht ausgebaute oder abgebrochene Bohrungen werden mit Bohrgut oder geeignetem Material verfüllt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

10. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt Bohrpunkt, Leitungsangaben, Genehmigungen sowie Zufahrt und Baustelleneinrichtung sicher.

11. Nutzung & Betreiberverantwortung

Der Brunnen ist ausschließlich für die vereinbarte Nutzung bestimmt. Nutzungsänderungen erfolgen auf Risiko des Auftraggebers.

12. Wasserqualität

Brunnenwasser ist nicht automatisch Trinkwasser. Untersuchung, Wartung und Betrieb liegen beim Betreiber.

13. Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Für Grundwasser-Wärmepumpen ist regelmäßig eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich. Planung und Genehmigung sind nicht Vertragsbestandteil.

14. Gefahrübergang

Mit Abschluss der Arbeiten geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

15. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

16. Rücktritt

Ein Rücktritt allein wegen Nichterreichens eines erwarteten Ergebnisses ist ausgeschlossen.

17. Rangfolge der Vertragsunterlagen

Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: Kostenvoranschlag – Beilagen – diese AGB.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der ATBM GmbH.

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